Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen geschäftlichen Beziehungen mit unseren Kunden. Hiervon abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden auch ohne unseren ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Bei telefonischen, telegraphischen oder elektronisch übermittelten Bestellungen haften wir nicht für Aufnahme- oder Übermittlungsfehler.

2. Angebot/Lieferung
Angebote erfolgen grundsätzlich nur freibleibend hinsichtlich Lieferungsmenge, Lieferzeit und Preis. Unvollständige oder kurzfristige Aufträge werden auf Risiko des Käufers erfüllt. Bei Streiks, Betriebsstörungen, höherer Gewalt und sonstigen unabwendbaren Ereignissen ist der Verkäufer, sofern er das Hindernis nicht zu vertreten hat, nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Belieferung in dem Maße zu kürzen, wie die vorerwähnten Ereignisse von Einfluss auf die Liefermöglichkeit sind. Der Verkäufer wird bei Nichtverfügbarkeit der Leistung den Käufer hiervon unverzüglich informieren und eine bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.

3. Zahlung
Die Zahlung hat innerhalb von vierzehn Tagen netto Kasse nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfristen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen, außer der Käufer ist Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Nachweis und Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleiben vorbehalten. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Auch wenn besondere Zahlungsvereinbarungen getroffen wurden, sind wir berechtigt, sämtliche gegen den Käufer bestehende Forderungen fällig zu stellen, wenn dieser seine Zahlungen einstellt, Insolvenzantrag stellt, sich seine Vermögenslage verschlechtert oder Schecks oder Wechsel, auch gegenüber Dritten, nicht fristgerecht eingelöst werden. Ebenso sind wir in vorbezeichneten Fällen berechtigt, die weitere Belieferung von Vorkasse oder Sicherheitenbestellung abhängig zu machen. Firma Petersen GmbH & Co. KG ist berechtigt, gegenüber Kunden, die gleichzeitig Lieferanten sind, bei gegenseitigen Forderungen die Aufrechnung zu erklären.

4. Untersuchungs- und Rügepflicht/Mängelansprüche / Schadensersatz
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen. Etwaige erkennbare Mängel müssen spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Empfang der Ware geltend gemacht werden, verborgene unverzüglich nach Entdeckung. Mündliche oder telefonische Mängelrügen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung des Käufers durch eingeschriebenen Brief oder Telegramm oder Fernschreiben innerhalb der genannten Frist, wobei hierfür die Absendung innerhalb der Frist genügt.

Bei Kauf auf Besicht ist die Rüge von erkennbaren Mängeln ausgeschlossen. Bei amtlichen Probeentnahmen ist unbedingt eine Gegenprobe zu fordern und an uns unverzüglich in der vom Beamten übergebenen amtlich versiegelten Form zur Gegenuntersuchung zu übersenden. Frisch- und Frostwaren sind in jedem Fall sachgemäß zu lagern.

Bei berechtigten Beanstandungen steht dem Käufer zunächst das Recht der Nacherfüllung zu, wobei wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei nur geringfügiger Vertragswidrigkeit steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht nicht zu. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung
arglistig verursacht haben. Hat der Kunde die gelieferte Ware an einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB geliefert, muss er vor Erfüllung etwaiger Rechte des Verbrauchers wegen Mängeln uns über den behaupteten Mangel schriftlich informieren und unsere Entscheidung über die Anerkennung des Mangels vor Erfüllung der behaupteten Mängelrechte einholen. Auf unser Verlangen hat der Kunde uns die vermeintlich mangelhafte Ware zur Untersuchung zur Verfügung zu stellen.

Sofern der Kunde an Abnehmer liefert, die ihrerseits die Ware an Verbraucher veräußern, hat er diese Verpflichtung seinem Abnehmer aufzuerlegen. Rechte wegen Mängeln, die einem Unternehmer gegen uns zustehen, verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware. Im Übrigen haften wir für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen. Ansonsten sind Schadensersatzansprüche, die auf schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bzw. auf grobem Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen beruhen, ihrer Höhe nach auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Unberührt hiervon bleibt unsere Haftung wegen Verletzung einer ausdrücklich übernommenen Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn dieser sämtlichen uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen, und zwar aus den gesamten geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und uns, einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten nachgekommen ist. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen sowie gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Sollte unser Eigentum durch Verarbeitung usw. kraft gesetzlicher Bestimmungen ganz oder teilweise auf den Kunden übergehen, so überträgt der Kunde hiermit sein Eigentum oder Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren z. Zt. der Verarbeitung zur Petersen GmbH & Co. KG.

Sicherung unserer Forderungen auf uns. Für die vorstehend genannten Fälle sind der Kunde und wir uns schon hiermit darüber einig, dass das Eigentum auf uns übergeht. Die Übergabe wird in allen Fällen dadurch ersetzt, dass zwischen dem Kunden und uns ein Verwahrungsverhältnis als vereinbart gilt, kraft dessen der Kunde die von uns übereigneten Waren für uns verwaltet. Der Käufer ist verpflichtet, uns von evtl. Pfändungen oder Beeinträchtigungen unseres Eigentums unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Kunde ist berechtigt, die von uns gelieferten Waren im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs zu veräußern. Er tritt für diesen Fall schon jetzt seine aus dem Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Ansprüche gegen den Abnehmer zur Sicherung unserer Forderung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Unser Kunde ist verpflichtet, seinem Kunden Kenntnis von unserem Eigentumsvorbehalt zu geben. Der Kunde ist im Fall des Weiterverkaufs widerruflich ermächtigt, seine an uns abgetretenen Forderungen im ordentlichen Geschäftsverkehr einzuziehen. Der Widerruf dieser Einzugsermächtigung kann erfolgen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse verschlechtern, insbesondere Insolvenzantrag gestellt wird. Im Fall des Widerrufs hat der Kunde uns die abgetretenen Forderungen nebst den Schuldner bekanntzugeben und uns alle für den Forderungseinzug notwendigen Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Käufers seine Sicherung nach unserer Wahl frei zu geben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Parteien ist 36037 Fulda.
Gerichtsstand ist 36037 Fulda.

Stand: Juli 2014